Freitag, 28. März 2014

einblick 6/2014 vom 31.3.2014:

Mindestlohn: Jugend nicht ausgrenzen

Der DGB lehnt Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn ab. Weder für die unter 18-Jährigen noch für Langzeitarbeitslose seien Sonderregelungen gerechtfertigt.
(Seite 1)

Kein Freihandel ohne soziale Rechte

Mehr Transparenz, die Sicherung von Sozial- und Umweltstandards sowie von Arbeitnehmerrechten und keine undurchsichtige Schiedsgerichtsbarkeit zum Schutz der Investoren: Das sind die wichtigsten Forderungen des DGB zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, der „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP).
(Seite 3)

Aufstocken, um zu leben

Hartz IV sichert schon lange nicht mehr nur die Lebensgrundlage für Langzeitarbeitslose. Hunderttausende Beschäftigte müssen mittlerweile ihr Gehalt aufstocken, um über die Runden zu kommen. Auch der starke Anstieg von Nebenjobs ist aus Sicht des DGB Teil des Problems.
(Seite 5)

Die Beweislast umkehren

Einen ersten konkreten Vorschlag, wie der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt werden kann, hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Beweislast umkehren
Einen ersten konkreten Vorschlag, wie der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt werden kann, hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt. NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider erläutert die Grundzüge.
(Seite 7)

www.einblick.dgb.de



—-- c4harry

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