Donnerstag, 18. Dezember 2014

UNSER HARZ Dezember

UNSER HARZ Dezember:

Weihnachtliches Brauchtum in Benneckenstein

  • Nachrichten vom Harz vor 100 Jahren,
  • Der Brocken – Mein Sehnsuchtsberg, Gedichte,
  • Der Oberharzer Tzscherper,
  • Die Stolberger Damenkapelle Teil 5,
  • Das war das Praktikumsjahr 2014 – Jetzt für das Commerzbank-Umweltpraktikum 2015 im Nationalpark

Clausthal-Zellerfeld. Im Harz hat sich nur noch an wenigen Orten traditionelles Weihnachtsbrauchtum erhalten – einer davon ist Benneckenstein. Hier werden noch die alten Quempasweisen, eine Art Wechselgesang, im Weihnachtsgottesdienst zelebriert. Eine andere Tradition gab es hier auch, von der der Vater des Autors Prof. Lutz Wille sehr lebendig berichtet hat.

1914: Es war viel los vor 100 Jahren im Harz – die Eisenbahnstrecke von Clausthal-Zellerfeld nach Altenau wurde eröffnet, ebenso die neuerbaute Hanskühnenburg. Das Rätsel um die Stärke der Rhumequelle wird gelöst, es gibt große Mengen von Schnee, von Unglücksfällen wird berichtet und auch der Erste Weltkrieg spielt schon hinein.

Der Brocken ist der Sehnsuchtsberg der Deutschen und auch des Autors Hansjörg Hörseljau. Er war dabei, als am 3. Dezember 1989 der Brocken gestürmt wurde – davon berichtet er.

Gedichte folgen, die an Dichter im Harz erinnern, und eines zum Jahresende, bevor Bernhard Kraft, der individuelle handgefertigte Tscherper-Messer herstellt, über deren Bedeutung im Harzer Bergbau berichtet.

Der 5. Teil der Serie über die Stolberger Damenkapelle beschäftigt sich mit der Herstellung von Harzer Käse, was so ein Sehnsuchtsgefühl auf die Zunge zaubert…

Die Bewerbungsfrist für das Commerzbank-Umweltpraktikum endet am 15. Januar 2015. Was 2014 in diesem Rahmen im Harz los war, wird im Nationalparkforum beschrieben.

UNSER HARZ kann an folgenden Stellen erworben werden (noch bequemer ist ein Abonnement): Altenau: GLC- Touristinformation Bad Harzburg: Haus der Natur, Nordhäuser Str. 2B Bad Sachsa: GLC-Touristinformation am Kurpark Clausthal-Zellerfeld: Grosse´sche Buchhandlung, Adolph-Roemer-Str. 12, und Oberharzer Bergwerksmuseum, Bornhardtstr. 16 Drübeck: Klosterladen im Gärtnerhaus Goslar: Buchhandlung Böhnert, Kaiserpassage Osterode: Kornmarkt News Presse, Kornmarkt 4 Sankt Andreasberg: Stadtbuchhandlung Stille, Dr. Willi-Bergmann-Str. 1.

Herausgeber: Schriftleitung UNSER HARZ Brigitte Lippmann Ringstr. 30G 38678 Clausthal-Zellerfeld 108b@gmx.de Tel. 05323/718474

Montag, 1. Dezember 2014

Burnout

WSI-Mitteilungen

Soziologen: Burnout als Symptom einer übertriebenen Wettbewerbsmentalität ernst nehmen

Wachsende Anforderungen, Wettbewerbsdruck ohne Feierabend und ein hoher Anspruch an die eigene Arbeit - wo diese Faktoren zusammenkommen, steigt das Burnout-Risiko. Soziologen sehen das Leiden als Symptom einer entgrenzten Arbeits- und Wirtschaftsweise.

Begonnen hat es in der alternativen Nische. Als der amerikanische Psychoanalytiker Herbert Freudenberger 1974 erstmals Fälle von Burnout beschrieb, waren seine Patienten Sozialarbeiter und Lehrer, die wie er in Spanish Harlem arbeiteten: hoch motiviert, politisch engagiert - und nach Jahren frustriert durch die Erfahrung, dass sie trotz eines Einsatzes weit jenseits normaler Arbeitszeiten im damaligen New Yorker Problemviertel nicht wirklich etwas ändern konnten - eben “ausgebrannt”.

Die besondere Kombination aus hoher eigener Identifikation und systematischer Überforderung von Beschäftigten sei ein Schlüssel, um zu verstehen, warum sich Burnout stark ausgebreitet hat, schreiben Prof. Dr. Sighard Neckel und Greta Wagner. Natürlich gab es immer schon harte Arbeit und Stress. Trotzdem sei Burnout keineswegs nur eine Modediagnose, betonen der Frankfurter Soziologie-Professor und seine Mitarbeiterin. Erschienen ist ihr Aufsatz in den WSI-Mitteilungen, der Fachzeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.* Burnout spiegele vielmehr gewichtige Veränderungen in Arbeitswelt und kapitalistischem Wirtschaftsmodell wider: “Unrealistische Erwartungen an die Belastbarkeit von Mitarbeitern entstammen längst nicht mehr dem Idealismus alternativer Milieus der 1970er-Jahre, sondern sind in einer ökonomischen Kultur zur Regel geworden, die um jeden Preis auf permanente Leistungssteigerung setzt.”

Zwei wesentliche Trends greifen nach Analyse der Wissenschaftler ineinander: Eine Selbstverantwortungs- und Wettbewerbslogik, die das Berufsleben prägt, aber längst auch in den privaten Bereich hineinreicht - von der Konkurrenz zwischen betrieblichen Profit-Centern über die Sorge um den Schulerfolg der Kinder bis hin zur Castingshow im Fernsehen. Neckel und Wagner sehen einen Zusammenhang zur “Ausbreitung des Neoliberalismus in den 1990er-Jahren”. In deren Folge sei “es zu einer zeitlichen und sachlichen Entgrenzung von Wettbewerben” gekommen, “sodass Wettbewerbe zunehmend die Sozialordnung als Ganzes bestimmten”.

Einerseits seien zuvor weitgehend nach anderen Logiken organisierte Bereiche wie Hochschulen oder öffentliche Verwaltung in den Wettbewerb einbezogen worden, so die Forscher. Zum anderen verkürzten sich für sehr viele Erwerbstätige die Abstände, in denen “der erreichte Status wieder zur Disposition gestellt und ,performativ’ neu erkämpft werden” musste. Begünstigt wurde das durch Fortschritte in der Informationstechnik. Leistungsfähige Computer bildeten eine zentrale Voraussetzung für engmaschige Leistungs- und Erfolgskontrollen. Mobilgeräte eröffneten die Möglichkeit, Beschäftigte dauernd zu erreichen. Hinzu kamen Deregulierungen auf dem Arbeitsmarkt. Sie erleichterten beispielsweise die Einrichtung befristeter Jobs, die der Analyse von Neckel und Wagner zufolge “den Leistungsdruck auf die Mitarbeiter erhöhen und sie zwingen, ihren Wert für die Organisation immer wieder von Neuem beweisen zu müssen”.

Als zweiten, “subjektiven” Faktor der Entgrenzung identifizieren die Soziologen den Wunsch vieler Menschen, “dass die Arbeit mehr sein möge als bloßer Lebensunterhalt”. Der Anspruch, sich im Beruf selbst zu verwirklichen, habe sich seit Freudenbergers Zeiten stark ausgebreitet und werde auch dort gepflegt, wo das früher nicht üblich war. Was aus Sicht des einzelnen Arbeitnehmers grundsätzlich nachvollziehbar und sinnvoll sei, könne jedoch “zum Köder” werden. Nämlich dann, wenn Unternehmen mit praktisch grenzenlosem Einsatz kalkulieren - nach Ansicht der Forscher sind beispielsweise kräftige langfristige Zuwächse bei atypischen oder überlangen Arbeitszeiten ein Indiz dafür. Besonders problematisch sei es, wenn Beschäftigte keine echten Möglichkeiten hätten, ihre Arbeitsgestaltung mitzubestimmen. Neckel und Wagner resümieren typische psychologische Fallbeschreibungen zum Burnout: “Die Identifikation mit der Arbeit trieb die späteren Burnout-Patienten, je unzulänglicher die Arbeitsbedingungen waren, in immer größeres Engagement, was schließlich zum Erschöpfungszusammenbruch führte”.

Dass Burnout in den Medien prominent behandelt wird, halten die Soziologen für durchaus positiv. Das Syndrom sei zu einem griffigen Symbol geworden, über das “der Wandel der Arbeitswelt und die daraus entstehenden psychischen Kosten, welche die Arbeitssoziologie teilweise bereits seit Jahrzehnten beschrieben hatte”, nun verstärkt Thema in breiteren gesellschaftlichen Debatten würden. Statt aus Überforderung resultierende psychische Erkrankungen als individuelle Probleme abzutun, gerieten die Schattenseiten einer übersteigerten Wettbewerbsgesellschaft in den Blick, die die Arbeitskraft verschleiße. Nicht selten bereits in Vorauswahlen oder Antragsprozessen für Projekte, die am Ende nie umgesetzt werden. Die öffentliche Kritik könnte helfen, die Wirtschaft auf einen stärker nachhaltigen Entwicklungspfad zu bringen, hoffen Neckel und Wagner. In manchen Unternehmen seien schon Anzeichen dafür zu beobachten.

Sighard Neckel, Greta Wagner: Burnout. Soziales Leiden an Wachstum und Wettbewerb. In: WSI-Mitteilungen 7/2014. : Download

Montag, 20. Oktober 2014

UNSER HARZ Oktober 2014

Der erste Brockenflieger Fritz Jaschinski und seine Frau Susanne – zwei deutsche Schicksale; Das ungeheure Erlebnis der Natur im Harz hat unvergängliche Spuren hinterlassen - zum 150. Geburtstag von Ricarda Huch (1864 - 1947); Das Forstwesen und der Wald; Ein Wichtel aus dem Harzer Wald – Eine fremde Heimat? Die Stolberger Damenkapelle, Teil 3; Nationalparkforum: Einladung zum Fotowettbewerb

UNSER HARZ greift das Thema „Forstwirtschaft und ihre Auswirkungen auf unsere Wälder“ auf. An vielen Stellen mehren sich kritische Stimmen zum Ausmaß und der Art der heutigen Waldnutzung, manche sprechen hier auch von Waldzerstörung. Gerade in den Landesforsten wird besonders rigide gefällt - ob im Frühjahr, wenn die Vögel nisten, oder im Sommer, wenn das Harz aus den Bäumen schießt und der Waldboden weich ist, so dass die schweren Maschinen tiefe Spuren hinterlassen.

Zurück bleibt ein trauriges Waldbild – zerfurchte Wege und Böden und oft meterhohe Reisighaufen als „Altholz“, so dass der Unterwuchs des Waldes und viele Wege auf Jahre hinaus zerstört sind. Aber auch alte Solitärbäume werden gefällt, ohne dass es hierfür einen sichtbaren Grund gibt, zeigt der Stumpf doch ein kerngesundes Holz.

Auch im Welterbe und an anderen Stellen wird nicht darauf geachtet, das Landschaftsbild erträglich zu halten oder historische Spuren, wie z. B. alte Grabenhorizonte, sicht- und begehbar zu hinterlassen. Die Landesforsten ordnen sich dem Slogan der Holzbranche „Wir müssen die Nachfrage befriedigen“ unter und betrachten sich mittlerweile als ökonomisch ausgerichteten Betrieb, doch ist diese Einstellung wirklich richtig?

Im Oktoberheft erscheint zunächst der Artikel eines ehemaligen Forstmanns, im November wird der Beitrag eines Waldökologen folgen. Auch der Harzwichtel beklagt den respektlosen Umgang mit dem Wald und Dieter Utermöhlen hat ihn darin mit einem Bild bestärkt.

Das Heft beginnt mit einer ausführlichen Fortsetzung des Brockenflieger-Artikels im Maiheft 2013, in dem das weitere Schicksal Karl Jaschinskis und seiner Frau dargestellt wird. Der zweite Beitrag in beschäftigt sich anlässlich ihres 150. Geburtstages mit Ricarda Huch, deren prägende Kindheitserlebnisse im Harz in vielen Zitaten Ausdruck finden.

Der dritte Teil der Serie über die Stolberger Damenkapelle erzählt vom Leben der Kuhhirten und im Nationalparkforum wird zum Fotowettbewerb von Nationalpark und Jungfer-Druckerei eingeladen.

UNSER HARZ kann an folgenden Stellen erworben werden:

Altenau: GLC-Touristinformation
Bad Harzburg: Haus der Natur, Nordhäuser Str. 2B
Bad Sachsa: GLC-Touristinformation am Kurpark
Clausthal-Zellerfeld: Grosse´sche Buchhandlung, Adolph-Roemer-Str. 12, Oberharzer Bergwerksmuseum, Bornhardtstr. 16
Drübeck: Klosterladen im Gärtnerhaus
Goslar: Buchhandlung Böhnert, Kaiserpassage
Osterode: Kornmarkt News Presse, Kornmarkt 4
Sankt Andreasberg: Stadtbuchhandlung Stille, Dr. Willi Bergmann-Str. 1.


Herausgeber:
Schriftleitung UNSER HARZ
Brigitte Lippmann
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Freitag, 26. September 2014

Refit: EU-Kommission stellt Regeln zur Beteiligung am Arbeitsplatz in Frage

Die scheidende EU-Kommission stellt Regeln zum Schutz und zur Beteiligung von Arbeitnehmern auf den Prüfstand. Die Argumente und Verfahren dafür sind fragwürdig, zeigt eine neue Untersuchung.

Mehr demokratische Beteiligung war ein großes Thema bei der Europawahl. Erstmals soll das Ergebnis bei der Kür des Kommissionspräsidenten berücksichtigt werden. Bei der Teilhabe am Arbeitsplatz scheint der Trend indes in die Gegenrichtung zu laufen: Unter dem Titel "Refit - Fit for Growth" überprüft die amtierende Kommission europäische Richtlinien. Erklärtes Ziel: "Bürokratieabbau", vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Doch dabei könnten wichtige Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden, warnt Dr. Norbert Kluge, Mitbestimmungsexperte in der Hans-Böckler-Stiftung.

Von "Refit" betroffen sind unter anderem Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Leiharbeit und die Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten. Letztere setzen EU-weite Mindeststandards für die Beteiligung von Arbeitnehmern. So ist vorgesehen, dass Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 50 und in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten "effektiv und regelmäßig" über wichtige Veränderungen am Arbeitsplatz informiert und dazu angehört werden müssen. Zu den Anforderungen zählt auch die Verankerung eines Rechts auf betriebliche Vertreter. "Für die Arbeitsbeziehungen in vielen osteuropäischen EU-Länder waren diese Mindeststandards ein Riesen-Fortschritt", erklärt Kluge. "Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern ist damit überall in Europa ein einklagbares Grundrecht. Damit führen die Richtlinien aus, was der Vertrag von Lissabon einfordert."

Nach Darstellung der EU-Kommission soll die "Refit"-Prüfung ergebnisoffen ablaufen. Kluge und Isabelle Schömann, Juristin am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel, haben daran aber gravierende Zweifel, nachdem sie das Verfahren analysiert haben:

Erneute Prüfung trotz positiver Evaluation. Erst 2010 ließ die EU-Kommission drei wesentliche Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung evaluieren. Das Ergebnis fiel damals positiv aus, so die Fachleute: Die Direktiven seien als "relevant, effektiv und kohärent" eingestuft worden. Trotzdem setzte die Kommission wenig später die erneute Überprüfung an.

Einseitige "Konsultation".
Ein wichtiges Element zur Legitimierung von "Refit" sei eine "Konsultation" via Internet gewesen, schreiben Kluge und Schömann. Im Herbst 2012 konnten Interessierte auf einer Website auswählen, welche zehn europäischen Gesetze ihrer Meinung nach "die größten Lasten für kleine und mittlere Unternehmen" brächten. Auf der Website habe aber die "Fragestellung die Ergebnisse gesteuert". So seien bestimmte Regulierungen schon vorausgewählt gewesen. Die Teilnehmer mussten und konnten ihr Votum nicht begründen. Und vor allem: Eine positive Bewertung war nicht möglich. Nicht einmal Befunde aus der Wissenschaft, wonach mitbestimmte Unternehmen beispielsweise mehr für Ausbildung und Familienfreundlichkeit tun, produktiver und innovativer sind sowie höhere Löhne zahlen, hätten bei dieser "Bürgerbeteiligung" angebracht werden können, erklärt Mitbestimmungsexperte Kluge.

Kleine Unternehmen oft ohne Arbeitnehmervertretung. Doch selbst wenn man die einseitige Lesart von einer "Last Arbeitnehmerbeteiligung" ernst nehmen würde, sei nicht nachzuvollziehen, warum Kleinunternehmen eine Erleichterung bräuchten, konstatieren die Experten. In den meisten Mitgliedsländern verfügt nur ein relativ kleiner Teil der Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten über Arbeitnehmervertretungen. "Es grenzt an Etikettenschwindel, wenn die Kommission ausgerechnet hier so tut, als zwinge Brüssel den Unternehmen etwas auf", urteilen Schömann und Kluge. Das bringe die Rechte von Arbeitnehmern "besonders in kleinen und mittleren Unternehmen in Gefahr, also dort, wo sie ohnehin schon stark herausgefordert werden". Und wo je nach EU-Land zwischen 53 und 82 Prozent der Beschäftigten arbeiteten.

Eine weitere Initiative, die mit dem "Refit"-Programm zumindest indirekt zu tun hat, vertieft die Skepsis der Forscher: Kürzlich hat die Kommission das umstrittene Projekt einer "Ein-Personen-Gesellschaft" (SUP) wiederbelebt. Solche Unternehmen mit einem Alleingesellschafter sollen per Online-Registrierung ohne Identitätsprüfung mit einem Mindestkapital von nur einem Euro gegründet werden können (siehe auch die Hintergrundinformationen). Das Vorhaben blieb 2008 laut ETUI im europäischen Gesetzgebungsprozess stecken, damals noch unter dem Namen "Europäische Privatgesellschaft". Deutschland und Schweden hatten schwerwiegende Bedenken gegen die Seriosität der geplanten Rechtsform im Verhältnis zu Beschäftigten, Kunden und Gläubigern. Im Oktober 2013 wurde der ursprüngliche Vorschlag im Rahmen von "Refit" zurückgezogen. Nun habe die Kommission einen zweiten Anlauf gestartet - auf anderer rechtlicher Basis, sodass diesmal bei der Abstimmung unter den Mitgliedsländern keine Einstimmigkeit erforderlich sei.

Hintergrund: Umstrittene SUP
Mit der europäischen Ein-Personen-Gesellschaft (Societas Unius Personae, SUP) will die EU-Kommission Unternehmern die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland erleichtern. Anfang April hat sie einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Er sieht vor, dass sich solche Unternehmen mit einem Gesellschafter innerhalb von nur drei Werktagen online registrieren lassen können und ein Mindestkapital von nur einem Euro nachweisen müssen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit haben, den rechtlichen Firmensitz ("Satzungssitz") und den Ort des operativen Geschäfts zu trennen. Dadurch kann sich der Gründer einen EU-Staat aussuchen, nach dessen Rechtsregeln er sich richtet.
Der Kommissionsvorschlag ist umstritten. So lehnt ihn der DGB ab, weil damit der Wettlauf um niedrigste Steuern und Sozialstandards weiter angetrieben werde. Die SUP könnte dazu genutzt werden, Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Auch das bayerische Justizministerium warnt vor einem "Wettbewerb nach unten", der nicht den Mittelstand fördere, "sondern die Entstehung zwielichtiger Briefkastengesellschaften".

*Isabelle Schömann: Guter Klang, aber schlechte Folgen für Europas Arbeitnehmerschaft, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung, Mai 2014.
Download (pdf)«: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_mai_2014.pdf


—-- c4harry, Quelle:

Montag, 1. September 2014

UNSER HARZ August 2014

Der Raubgraf – Mythos und Wirklichkeit; Mord und Sühne im Oberharz anno 1850; Neue Serie: Die Stolberger Damenkapelle, Teil 1; Spannendes aus dem Jugendwaldheim des Nationalparks Harz

Clausthal-Zellerfeld. Viele Geschichten ranken sich um den Grafen Albrecht II. von Regenstein, meist als „der Raubgraf“ tituliert. Was davon ist Mythos, was ist Wirklichkeit? Dieser Frage geht Ernst Kiehl im ersten Artikel des Augusthefts von UNSER HARZ nach und präsentiert eine Fülle an Überlieferungen und urkundlich bezeugten Fakten. Zum Schluss lädt er die Leser ein, die Orte des Geschehens selbst zu besuchen und sich dort in den Bann des immer noch vorhandenen Mythos´ der Geschichte ziehen zu lassen.

1850 fand die letzte Hinrichtung im Harz statt, zu der sich 15 – 20.000 Schaulustige einfanden. Eine grausige Geschichte aus alten Zeiten des Autors Matthias Blaziek zur Mordtat des Bergmanns Carl Wagener und seiner Hinrichtung.

Die neue Serie über die „Stolberger Damenkapelle“, die Stolberger Kühe, beginnt in diesem Heft. In den Kindheitserinnerungen des Autors Siegfried Oppermann und anderer Stolberger wird ein atmosphärisch dichtes Bild des alten Stolbergs um die Mitte des letzten Jahrhunderts gezeichnet.

Viel Neues gibt es unter AKTUELLES und BÜCHER anzukündigen, bevor das Nationalparkforum das Sonnentaler-Projekt vorstellt, eine geniale Idee des Nationalpark-Jugendwaldheims Brunnenbachsmühle.

Die letzte Seite gehört diesmal der Arbeitsgemeinschaft Burg Scharzfels, die über das Pflanzen einer Friedenslinde auf der Burg berichtet.

Auf der Rückseite stellen sich in diesem Jahr kleinere Museen im Harz vor; diesmal ist es die Grube Glasebach in Straßberg, wo Besucher den Altbergbau auf silberhaltige Erze und Flussspat erleben können.

UNSER HARZ kann an folgenden Stellen erworben werden (noch bequemer ist ein Abonnement):
Altenau: GLC-Touristinformation
Bad Harzburg: Haus der Natur, Nordhäuser Str. 2B
Bad Sachsa: GLC-Touristinformation am Kurpark
Clausthal-Zellerfeld: Grosse´sche Buchhandlung, Adolph-Roemer-Str. 12; Oberharzer Bergwerksmuseum, Bornhardtstr. 16
Drübeck: Klosterladen im Gärtnerhaus
Goslar: Buchhandlung Böhnert, Kaiserpassage
Osterode: Kornmarkt News Presse, Kornmarkt 4
Sankt Andreasberg: Stadtbuchhandlung Stille, Dr. Willi Bergmann-Str. 1.

Herausgeber:
Schriftleitung UNSER HARZ
Brigitte Lippmann
Ringstr. 30G
38678 Clausthal-Zellerfeld
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Tel. 05323/718 474


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einblick 15/2014 vom 1.9.2014

Zeit für Investitionen
Die Konjunkturerwartungen haben sich eingetrübt. Jetzt muss die Binnennachfrage gestärkt werden. Der DGB hält deshalb höhere Löhne und verstärkte öffentliche und private Investitionen für zwingend notwendig.
(Seite 1)

Gute digitale Arbeit ist das Ziel
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend. Besonders betroffen ist der Dienstleistungssektor. ver.di-Expertin Nadine Müller beschreibt, was zu tun ist, um Gestaltungschancen zu nutzen und Risiken für Erwerbstätige einzuschränken. Außerdem Fakten, Trends und Veranstaltungen zur Digitalisierung.
(Seite 2/3)

Die Geschichte verpflichtet
100 Jahre nach Beginn des Ersten Weltkriegs und 75 Jahre nach Beginn des Zweiten ist der Antikriegstag 2014 aktueller denn je. Die historische Botschaft zum 1. September ist eindeutig: Es darf nie wieder Krieg von deutschem Boden ausgehen.
(Seite 4)

Noch nicht am Ziel
Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung – darum geht es dem DGB in der Familienpolitik. Das ElterngeldPlus, das 2015 kommen soll, geht in die richtige Richtung. Dennoch besteht aus Sicht des DGB weiterhin dringender Handlungsbedarf.
(Seite 5)

Solidarität muss die Basis sein
Ende Juni ist der Grundlagenvertrag bei der Deutschen Bahn ausgelaufen, der seit 2008 die Zuständigkeiten der Gewerkschaften für die verschiedenen Beschäftigtengruppen regelte. Warum die Verhandlungen für eine anschließende Kooperationsvereinbarung zwischen Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheiterten, erklärt der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.
(Seite 7)

http://www.einblick.dgb.de


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Sonntag, 15. Juni 2014

Scheidende EU-Kommission stellt Regeln zur Beteiligung am Arbeitsplatz in Frage

Die scheidende EU-Kommission stellt Regeln zum Schutz und zur Beteiligung von Arbeitnehmern auf den Prüfstand. Die Argumente und Verfahren dafür sind fragwürdig, zeigt eine neue Untersuchung.

Mehr demokratische Beteiligung war ein großes Thema bei der Europawahl. Erstmals soll das Ergebnis bei der Kür des Kommissionspräsidenten berücksichtigt werden. Bei der Teilhabe am Arbeitsplatz scheint der Trend indes in die Gegenrichtung zu laufen: Unter dem Titel "Refit - Fit for Growth" überprüft die amtierende Kommission europäische Richtlinien. Erklärtes Ziel: "Bürokratieabbau", vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Doch dabei könnten wichtige Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden, warnt Dr. Norbert Kluge, Mitbestimmungsexperte in der Hans-Böckler-Stiftung.

Von "Refit" betroffen sind unter anderem Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Leiharbeit und die Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten. Letztere setzen EU-weite Mindeststandards für die Beteiligung von Arbeitnehmern. So ist vorgesehen, dass Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 50 und in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten "effektiv und regelmäßig" über wichtige Veränderungen am Arbeitsplatz informiert und dazu angehört werden müssen. Zu den Anforderungen zählt auch die Verankerung eines Rechts auf betriebliche Vertreter. "Für die Arbeitsbeziehungen in vielen osteuropäischen EU-Länder waren diese Mindeststandards ein Riesen-Fortschritt", erklärt Kluge. "Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern ist damit überall in Europa ein einklagbares Grundrecht. Damit führen die Richtlinien aus, was der Vertrag von Lissabon einfordert."

Nach Darstellung der EU-Kommission soll die "Refit"-Prüfung ergebnisoffen ablaufen. Kluge und Isabelle Schömann, Juristin am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel, haben daran aber gravierende Zweifel, nachdem sie das Verfahren analysiert haben:

Erneute Prüfung trotz positiver Evaluation. Erst 2010 ließ die EU-Kommission drei wesentliche Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung evaluieren. Das Ergebnis fiel damals positiv aus, so die Fachleute: Die Direktiven seien als "relevant, effektiv und kohärent" eingestuft worden. Trotzdem setzte die Kommission wenig später die erneute Überprüfung an.

Einseitige "Konsultation". Ein wichtiges Element zur Legitimierung von "Refit" sei eine "Konsultation" via Internet gewesen, schreiben Kluge und Schömann. Im Herbst 2012 konnten Interessierte auf einer Website auswählen, welche zehn europäischen Gesetze ihrer Meinung nach "die größten Lasten für kleine und mittlere Unternehmen" brächten. Auf der Website habe aber die "Fragestellung die Ergebnisse gesteuert". So seien bestimmte Regulierungen schon vorausgewählt gewesen. Die Teilnehmer mussten und konnten ihr Votum nicht begründen. Und vor allem: Eine positive Bewertung war nicht möglich. Nicht einmal Befunde aus der Wissenschaft, wonach mitbestimmte Unternehmen beispielsweise mehr für Ausbildung und Familienfreundlichkeit tun, produktiver und innovativer sind sowie höhere Löhne zahlen, hätten bei dieser "Bürgerbeteiligung" angebracht werden können, erklärt Mitbestimmungsexperte Kluge.

Kleine Unternehmen oft ohne Arbeitnehmervertretung. Doch selbst wenn man die einseitige Lesart von einer "Last Arbeitnehmerbeteiligung" ernst nehmen würde, sei nicht nachzuvollziehen, warum Kleinunternehmen eine Erleichterung bräuchten, konstatieren die Experten. In den meisten Mitgliedsländern verfügt nur ein relativ kleiner Teil der Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten über Arbeitnehmervertretungen. "Es grenzt an Etikettenschwindel, wenn die Kommission ausgerechnet hier so tut, als zwinge Brüssel den Unternehmen etwas auf", urteilen Schömann und Kluge. Das bringe die Rechte von Arbeitnehmern "besonders in kleinen und mittleren Unternehmen in Gefahr, also dort, wo sie ohnehin schon stark herausgefordert werden". Und wo je nach EU-Land zwischen 53 und 82 Prozent der Beschäftigten arbeiteten.

Eine weitere Initiative, die mit dem "Refit"-Programm zumindest indirekt zu tun hat, vertieft die Skepsis der Forscher: Kürzlich hat die Kommission das umstrittene Projekt einer "Ein-Personen-Gesellschaft" (SUP) wiederbelebt. Solche Unternehmen mit einem Alleingesellschafter sollen per Online-Registrierung ohne Identitätsprüfung mit einem Mindestkapital von nur einem Euro gegründet werden können (siehe auch die Hintergrundinformationen). Das Vorhaben blieb 2008 laut ETUI im europäischen Gesetzgebungsprozess stecken, damals noch unter dem Namen "Europäische Privatgesellschaft". Deutschland und Schweden hatten schwerwiegende Bedenken gegen die Seriosität der geplanten Rechtsform im Verhältnis zu Beschäftigten, Kunden und Gläubigern. Im Oktober 2013 wurde der ursprüngliche Vorschlag im Rahmen von "Refit" zurückgezogen. Nun habe die Kommission einen zweiten Anlauf gestartet - auf anderer rechtlicher Basis, sodass diesmal bei der Abstimmung unter den Mitgliedsländern keine Einstimmigkeit erforderlich sei.

Hintergrund: Umstrittene SUP
Mit der europäischen Ein-Personen-Gesellschaft (Societas Unius Personae, SUP) will die EU-Kommission Unternehmern die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland erleichtern. Anfang April hat sie einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Er sieht vor, dass sich solche Unternehmen mit einem Gesellschafter innerhalb von nur drei Werktagen online registrieren lassen können und ein Mindestkapital von nur einem Euro nachweisen müssen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit haben, den rechtlichen Firmensitz ("Satzungssitz") und den Ort des operativen Geschäfts zu trennen. Dadurch kann sich der Gründer einen EU-Staat aussuchen, nach dessen Rechtsregeln er sich richtet.
Der Kommissionsvorschlag ist umstritten. So lehnt ihn der DGB ab, weil damit der Wettlauf um niedrigste Steuern und Sozialstandards weiter angetrieben werde. Die SUP könnte dazu genutzt werden, Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Auch das bayerische Justizministerium warnt vor einem "Wettbewerb nach unten", der nicht den Mittelstand fördere, "sondern die Entstehung zwielichtiger Briefkastengesellschaften".

*Isabelle Schömann: Guter Klang, aber schlechte Folgen für Europas Arbeitnehmerschaft, Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung, Mai 2014.
Download (pdf)«: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_mai_2014.pdf


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